Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung

Sehr geehrte Damen und Herren, die offiziellen Informationen des Ministeriums zur Umsetzung der „Bundesnotbremse“ im Bereich Kindertagesbetreuung haben wir Ihnen bereits übermittelt. Bisher haben wir noch keine offizielle Bekanntmachung des Tages erhalten, ab dem das Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung im Kreis Warendorf gilt. Aufgrund der vorliegenden Sieben-Tages-Inzidenz von über 165 im Kreis Warendorf, rechnen wir aber damit, dass die Notbetreuung ab Montag, den 26.04.2021 gilt. Um wenigstens einen kurzen zeitlichen Vorlauf für die Umsetzung zu erhalten, bitten wir Sie Ihren Bedarf mit der beigefügten Eigenerklärung per Mail bis Samstag, den 24.04.2021 um 18:00 Uhr bei den KiTa Leitungen anzuzeigen.

Die genauen Regelungen für die Notbetreuung und insbesondere die Anspruchsberechtigten entnehmen Sie bitte den Schreiben des Ministeriums.

Mit freundlichen Grüßen

Die KiTa Leitung